Das Hexenbad
Verein zur Förderung der Darstellung mittelalterlichen Brauchtums e.V.
 
 Feierliche Erklärung 
 

 
Wenn ich etwas geschrieben habe, was der heiligen Römischen Kirche mißfällt, so soll es nichtig sein; ich verdamme und verfluche es. Ebenso alles, was jemanden unrechterweise kränken sollte, usw.
 

Friedrich von Spee
Cautio Criminalis
Anno (1632) MDCXXXII 
 

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