Der Verein
ist gem. Freistellungsbescheid v. 22.11.2022
d. Finanzamts Kiel – Nord (St. Nr. 20 / 290 / 82626)
als gemeinnützig anerkannt
und ist berechtigt, Spendenbescheinigungen
nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck
(§ 50Abs. 1EstDV) auszustellen.
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