Das ehemalige Gottesurteil, die Eisenprobe wurde bei Rechtsprechung mit herangezogen. Die üblichste Methode war, ein Stück Eisen aus einem Topf mit kochendem Wasser zu nehmen und neun Schritte mit dem Eisen in den Händen zu machen. Man konnte auch 12 Schritte über glühendes Eisen gehen um den Wahrheitsgehalt seiner Aussage oder seine Unschuld zu beweisen. Die Füße wurden nach 3 Tagen untersucht. Wenn dann die Wunden rein waren, war die Unschuld bewiesen.
Harald Gille Norwegens König bewies sein Anrecht auf den Thron mit dieser Methode. Diese Art der Rechtsprechung überlebte die Wikingerzeit.
Die christliche Kirche führte die Eisenprobe als Gottesbeweis ein und schaffte sie im Jahre 1247 auch wieder ab.
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(s. Feuerprobe bei Hexen)
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