1518 wurde Agrippa Stadtsyndicus in Metz. Bekannt geworden ist er durch seine Verteidigung einer der Hexerei beschuldigten Frau aus Metz. Er setzte sich für die Angeklagte ein und kritisierte zahlreiche Formfehler und Rechtsbrüche. Zum Beispiel klärte er über die sog. Teufelsmale, die lediglich Leberflecken und Muttermale seien, auf. Außerdem klagte er über den unrechtmäßigen Einsatz der Folter, da diese nur Geständnisse erzwinge, und kritisierte die Hexenverfolgungen im Allgemeinen und die Inhalte des "Malleus Maleficarum (Hexenhammer)". Nach heftigen Angriffen aufgrund der Verteidigung der Hexe mußte Agrippa aus der Stadt fliehen.
1532/33 Lehrer des Johann Weyer in Bonn.
Nach einem kurzen Aufenthalt in Köln verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens auf der Flucht vor Theologen und anderen Kritikern, die ihn als Ketzer angriffen.
Bedeutsam ist auch Agrippas Haltung gegenüber den Hexenprozessen. Er beschäftigte sich auch mit den reformatorischen Gedanken, die in dieser Zeit heftig diskutiert wurden. Seine offene Kritik an den schlechten Zuständen und der Verderbtheit der Kirche war in Metz allerdings besonders gefährlich, da sich die Stadt in ständigen Rivalitäten mit dem lothringischen Fürstenhaus befand, das immer den Bischof stellte. Nicht zuletzt beeinflußte Agrippa deutlich die Gegner des Hexenglaubens.
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