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Beruf Henker
Der Henker galt als ehr- und rechtlos. Wer ihn berührte, galt selber als entehrt. Er hauste im Mittelalter in einem Verschlag in der Stadtmauer und musste in der Öffentlichkeit auffällige Kleidung tragen.        
 
Bei der Ausübung des Berufes  trugen fast alle Henker eine Kapuze. Dies taten sie aber nicht, um anonym zu bleiben, dafür waren sie zu bekannte Persönlichkeiten. Vielmehr versuchten sie sich durch diese Maßnahme vor einem Fluch oder dem bösen Blick des Delinquenten zu schützen.
 
Eine solide Ausbildung war im Mittelalter nötig, um den Beruf des Henkers auszuüben. Im Kindesalter begann meist schon die Ausbildung und mit sechzehn Jahren wurde häufig schon die Meisterprüfung abgelegt, bestehend aus einer ordnungsgemäß durchgeführten Enthauptung, aber dafür war intensives Training nötig. Tiere dienten häufig  als Übungsobjekte.
       
Doch neben der Lehre der Folter musste auch die des Tötens beherrscht werden. Da der zu Folternde nicht sterben sollte, musste der Henker ihn zuvor untersuchen und feststellen, ob er die Folterung überleben wird.
         Der Henker hatte bei Verstümmelungsstrafen dafür zu sorgen, dass die Wunde nach Vollstreckung der Urteile verbunden wurde, denn der Verurteilte durfte nicht nach der für ihn gerechten Bestrafung verbluten.
          Im achtzehnten Jahrhundert war es Vorschrift, als Henker Heilsalbe und Verband bei Verstümmelungsstrafen mitzubringen.
 
Hinrichtung aus einem zeitgenössischen Flugblatt 1621.
Ein Henker bei seiner Arbeit.
 
Auch Henker hatten eine Berufsehre. Wehe, wenn eine Hexe sich dagegen sträubte, einen Strick um den Hals gelegt zu bekommen. Das war eine persönliche Beleidigung. Sie ließen die Angeklagten unter schlimmer Folter sterben.
 
Je mehr Hexen verbrannt wurden, desto mehr verdienten alle Blutgeldberufe, aber am meisten die Henker. Ihr Geschäft brachte so viel ein, dass die Henkersfrauen sich mit Seidenkleidern schmückten auf schönen geputzten Pferden ritten und in üppigen Kutschen fuhren. Auch die Henkersknechte verzehrten gute Speisen und tranken beträchtliche Mengen an Bier und Wein in den Wirtshäusern.
 
Die besseren Ärzte im Mittelalter waren die Henker, da sie bessere und tiefere anatomische Einsichten als die Ärzte hatten. Ärzte lernten an den Universitäten nur die Theorie, während die Henker mit der Praxis vertraut waren. Das gesamte Mittelalter hindurch war es verboten, einen Körper nach dem Tod zu öffnen, da der Körper bei der Auferstehung möglichst unversehrt und vollständig sein sollte. Der Henker öffnete unter Umständen die Leiber lebendig.
 
 Einige Aufgaben des Henkers:
 
Das Rädern, auch: Radebrechen (radebreken, mit dem rade stozen), ist eine heute nicht mehr praktizierte Form der Hinrichtung mittels eines großen Wagenrads. Es war eine Spiegelstrafe für Straßendiebe, die jedoch bereits der Sachsenspiegel auch für Mord und Mordbrand vorsah.  
 
 
Klassisches Rädern mit Rad und scharfkantigen Hölzern (Schweizer Chronik des Johannes Stumpf, Ausgabe Augsburg 1586).
 
Für den Strafvollzug wurde der Verurteilte auf dem Schafott festgebunden, über ihm der Henker stehend, ein Wagenrad in beiden Händen. Mit diesem Wagenrad brach er dem Verurteilten die Unterschenkel, die Knie und anschließend die Oberschenkel, indem er es mit ganzer Kraft auf diese Knochen fallen ließ. Die Kunst des Henkers bestand darin, diese auch wirklich zu brechen und die Haut nicht allzu sehr zu beschädigen. Anschließend wurde der Verurteilte auf ein Wagenrad gelegt, seine gebrochenen Glieder wurden mit den Sprossen verflochten. Das Rad wurde auf einen Pfahl gesteckt und der oft noch lebende Delinquent der Natur überlassen.
 
Die Tortur oder peinliche Befragung wurde auch vom Henker durchgeführt. Zur Zeit der Inquisition und Hexenverfolgung erreichte sie ihren Höhepunkt. Wessen Tod durch die peinliche Befragung zu befürchten war, hatte der Henker herauszufinden. Wenn der Angeklagte während der Tortur kein Geständnis ablegte, so war er befreit. Die Ausnahmen bildeten Verfahren gegen Hexen, welche erneut gefoltert werden mussten oder gleich hingerichtet wurden.
 
Die Verstümmelungsstrafe: Das Abschneiden von Fingern, Ohren und Zunge gehörte auch zum Handwerk des Henkers. Verstümmelungsstrafen wurden gegen leichte Straftaten verhängt. Der Henker hatte dafür Sorge zu tragen, dass die Angeklagten nicht verbluteten und die Wunden schnell heilten.
          Das Blenden der Augen gehörte zu den schlimmsten Verstümmelungsstrafen und heißt nichts anderes, als das Ausstechen der Augen. Diese Strafe wurde bei schweren Formen von Diebstahl, Brandstiftung und Körperverletzung angewendet und konnte in bestimmten Fällen als Gnadenweg, anstatt der Hinrichtung gelten.
 
Die Hinrichtung: Es gibt viele Arten der Hinrichtung, wie zum Beispiel das Hängen, Enthaupten, Verbrennen oder Vierteilen.
Hinrichtung durch einen Scharfrichter
 
 
 
 
Im Mittelalter wurde der Scharfrichter auch als Henker, Freimann, Schinder, Züchtiger bezeichnet. Den unmittelbaren Umgang mit dem Hinzurichtenden stellte die Tätigkeit des Scharfrichters dar.
 
Bezahlung des Henkers:
Da die Henker für jede Hexenverbrennung ein christliches Honorar bekamen, musste jede gefolterte Hexe viele Mitwisserinnen angeben. Auch diese wurden zu Hexen gefoltert und mussten wiederum Mitwisserinnen angeben, die wiederum zu Hexen verketzert wurden. So nahm die Blutbadkettenreaktion der Henker kein Ende, denn keiner wagte das zu kritisieren.
 
Für die Tätigkeit des Henkers gab es in den einzelnen Regionen eine vorgeschriebene Gebührenordnung.
 
Folgende Kostenaufstellung für seine Tätigkeit
stammt vom Bessunger Scharfrichter
 
Malefikanten in Öl zu sieden 24 Gulden
Eine Hexe lebendig zu verbrennen 14 Gulden
Einen Lebendigen zu vierteilen 15 Gulden 30 Kreuzer
Eine Person mit dem Schwerte hinzurichten vom Leben zum Tode 10 Gulden
Sodann den Körper aufs Rad zulegen 5 Gulden
desgleichen vom Kopfe auf Spitzen zu stecken 5 Gulden
Einen Menschen zu vier Teilen zu zerreißen 18 Gulden
Einen Menschen oder Delinquenten zu henken 10 Gulden
Den Körper zu vergraben 1 Gulden
Einen Mensch lebendig spießen 12 Gulden
Bei einer Tortur aufzuwarten, so berufen werden 2 Gulden 30 Heller
Von einem spanischen Stiefel anzulegen 2 Gulden 30 Heller
Einen Delinquenten , so in der Folter gezogen wird 5 Gulden
Von einer Person ins Halseisen zu stellen 1 Gulden 30 Kreuzer
Einen mit Ruten ausstreichen 3 Gulden 30 Kreuzer
Den Galgen auf den Rücken zu brennen oder auf die Stirn oder Backen 5 Gulden
Einer Person Ohren und Nase abzuschneiden 5 Gulden
Einer Person Land und Ort zu verweisen 1 Gulden 30 Kreuzer
 
Quellen:
 
www.de.wikipedia.org/wiki
www.spiegel.de
www.deutschland-im-mittelalter.de
www.scharfrichterhaus.inf
www.diehenker.at
 
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Letzte Aktualisierung am 31.05.2022
 
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