Hebammen als Opfer der Hexenverfolgung
Kaiser Friedrich II. ordnete 1238 die Todesstrafe durch Verbrennen für alle überführten Ketzer an. Ab dieser Zeit wurden nun die Hebammen sowie die „weißen Frauen“ als Hexen bezeichnet und sahen sich schwerer Verfolgung ausgesetzt und der Umgang mit ihnen wurde mit hohen Strafen belegt.
Der Theologe Thomas von Aquin (1225-1274) legte den Grundstein für die Verfolgung der heilenden Frauen. Er behauptete, dass heilende Frauen sich schwarzer Magie bedienten und mit dem Teufel im Bunde wären.
Die Verfolgung der als Hexen denunzierten heilenden Frauen nahm im 14. Jahrhundert weiter zu. Hatte eine heilende Frau einen Behandlungserfolg, wo die von der Kirche kontrollierte Schulmedizin des Arztes versagt hatte, so wurde davon ausgegangen, dass vonseiten der Frau schwarze Magie im Spiel gewesen sei.
Hexenhebammen
Die Dominikaner Henricus Iustitiore und Jakob Sprenger schrieben schon in ihrem Hexenhammer aus dem Jahre 1484, dass die Hebammen besonders gefährdet und befähigt wären, Hexen zu werden, denn Sie könnten schließlich die Empfängnis verhindern und Fehlgeburten herbeiführen.
Mit Erscheinen des „Hexenhammer“ wurden die heilkundigen Frauen und Hebammen immer häufiger als „Hexen“ gefangen genommen, gefoltert, verurteilt und verbrannt .
Die „Hexenhebammen“ waren angeklagt, mit ihrem Wissen und in direkter Zusammenarbeit mit dem Teufel „Zaubermittel“ und „schadenbringende“ Salben herzustellen, mit denen sie „malefizien“ verübten: u.a. „Ehehinderung“, Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten und „wenn sie es nicht tun, opfern sie die Neugeborenen den Dämonen“. Eine Salbe aus den „gekochten Gliedern Neugeborener“ diene dem Hexenflug.
Im zweiten Teil des Hexenhammers ist ein ganzes Kapitel zu der Art „wie die Hexenhebammen noch größere Schädigung antun, indem sie die Kinder entweder töten oder sie den Dämonen weihen", gewidmet ".
Auch im dritten Teil des Hexenhammers ist zu lesen, dass die Hexenhebammen alle anderen Hexen an Schandtaten übertreffen und dass es von ihnen eine so große Anzahl gibt, "daß kein Dörfchen existiert, wo derartige sich nicht finden."
Zu erwähnen bleibt, dass die Hexenprozesse auch eine wirtschaftliche Seite hatten. Denn das gesamte Vermögen der Ermordeten fiel an den Inquisitor, an die Kirche und an die Verwaltung. Es wird von Inquisitoren berichtet, die auf diese Weise steinreich geworden sind.
Tod auf dem Scheiterhaufen
In einem Hexenprozess von 1588 in Ellwangen wurde die Hebamme Elisabeth Fürst, die "Mundistin" genannt, als Hexe verurteilt und verbrannt.
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1591 wurde eine schottische Adlige, Eufame Macalyne, bei lebendigem Leibe verbrannt, weil sie eine "Hexen-Hebamme" um Mittel zur Bekämpfung ihrer Wehenschmerzen gebeten hatte!
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In Köln wurde in der Zeit von 1627 bis 1630 alle Hebammen hingerichtet, sowie ihre Töchter und Nichten wurden bis ins 3. und 4. Glied verfolgt, damit die mündliche Überlieferung von Verhütungs- und Abtreibungswissen auch wirklich getilgt waren.
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Im Juni 1692 wurde die Hebamme Bielz in Hermannstadt "lebendig" zum Feuer verdammt. Im Urteil wurde ihr in vielen Fällen Schadenszauber zur Last gelegt, und zwar vorwiegend bei Kindern, die sie als Hebamme betreut hatte und wenn sie mit dem Lohn nicht zufrieden war, starben diese kurz nach der Geburt oder waren zeitlebens behindert. Die Angeklagte gab aber auch Teufelsbuhlschaft und den Flug zum Hexensabbat zu.
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