Die Nagelprobe war zur Zeit der Hexenverfolgung eine der bewährtesten Hexenproben und wurde durch den Scharfrichter (= Henker) durchgeführt, der auch für die Durchführung der ganzen Tortur zuständig war. Dem Angeklagten wurde der Körper und der Kopf kahl geschoren und er musste sich nackt vor den Richter stellen.
Es sind noch Nadeln erhalten, die für die Suche des Hexenmals zum Einsatz kamen. Darunter befinden sich auch solche, die eindeutig zum Betrug an den Opfern dienten, denn bei ihnen weicht bei Druck die Nadel in den Schaft zurück, sodass logischerweise weder Schmerz noch Blutfluss entstehen konnte.
Die Nadelprobe wurde zu einer regelrechten "Wissenschaft", bei der speziell entwickelte Nadeln, Ahlen und Lanzetten in die Körper der Verdächtigten getrieben wurden. Hauptberufliche Hexenrichter zogen im Lande umher und übten dieses Gewerbe gegen Gebühr aus.
Beispielsweise wurde 1649 ein Fachmann auf diesem Gebiet nach Newcastle (Schottland) gerufen, wo er dreißig Menschen auf geschilderte Weise untersuchte. Das der Mann seine Entlohnung nach Zahl überführter Hexen bekam - pro Kopf 20 Schillinge - führte naturgemäß zu einer besonders hohen "Trefferquote" nebst nachfolgendem Todesurteil (PICKERING, 218f.).
Suche nach Hexenmal in Salem.
T.H. Matteson USA 1853
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