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Die Tränenprobe ist eine der Hexenproben, die bei Hexenprozessen zur "Wahrheitsfindung" angewendet wurden, um festzustellen, ob es sich bei dem Angeklagten um eine Hexe bzw. einen Hexenmeister handelte. Mit Nachdruck wies der „Hexenhammer" die Richter auf die besondere Zuverlässigkeit dieser Probe hin:
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Ausgehend von der Annahme, dass eine Hexe nicht weinen könne, wurden nicht "geständige" Angeklagte aufgefordert zu weinen. Kam es dann zu einem Tränenfluss, wurde dies als Indiz für ihre Unschuld angesehen.
Ebenso wurde ein Mangel an Tränen während einer Folter als Zeichen für ein Bündnis mit dem Teufel angesehen. Wer während der quälenden Folter keine Tränen vergoss, war eine Hexe.
Der Richter oder der Pfarrer legten der Denunzierten die Hand auf das Haupt und sprachen dabei ein Gebet, in dem sie Jesus Christus bescherten.
Für gewöhnlich stellte der Richter mit Genugtuung fest, das die Beschworene sich vergeblich angestrengt habe zu weinen. Während der Folter durften die Frauen demnach, da sie nach der Probe als Hexe entlarvt worden waren, nicht weinen. Weinte die Gemarterte dann doch, so wurde dies als Blendwerk des Teufels gedeutet.
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