Das Hexenbad e.V.
  Info-Hexenverfolgung
Hexenproben - Die Tränenprobe
 
Die Tränenprobe ist eine der Hexenproben, die bei Hexenprozessen zur "Wahrheitsfindung" angewendet wurden, um festzustellen, ob es sich bei dem Angeklagten um eine Hexe bzw. einen Hexenmeister handelte. Mit Nachdruck wies der „Hexenhammer" die Richter auf die besondere Zuverlässigkeit dieser Pro­be hin:
Hexen könnten keine Tränen ver­gießen.“
Ausgehend von der Annahme, dass eine Hexe nicht weinen könne, wurden nicht "geständige" Angeklagte aufgefordert zu weinen. Kam es dann zu einem Tränenfluss, wurde dies als Indiz für ihre Unschuld angesehen.
 
Ebenso wurde ein Mangel an Tränen während einer Folter als Zeichen für ein Bündnis mit dem Teufel angesehen. Wer während der quälenden Folter keine Tränen vergoss, war eine Hexe.
Beschwörungsgebet zur Tränenprobe
Der Richter oder der Pfarrer legten der Denunzierten die Hand auf das Haupt und sprachen dabei ein Gebet, in dem sie Jesus Christus bescherten.
 
„Ich beschwöre dich um der bitteren Tränen willen,
die von unserem Heiland, dem Herrn Jesus Christus,
am Kreuze für unser Heil vergossen worden sind,
dass du, im Falle du unschuldig bist,
Tränen vergießt, wenn schuldig nicht!“
 
Für gewöhnlich stellte der Richter mit Genugtuung fest, das die Beschworene sich vergeblich angestrengt habe zu weinen. Während der Folter durften die Frauen demnach, da sie nach der Probe als Hexe entlarvt worden waren, nicht weinen. Weinte die Gemarterte dann doch, so wurde dies als Blendwerk des Teufels gedeutet.
 
Die Tränenprobe bei Hexen
Bricht die Beschuldigte angesichts der Folterwerkzeuge nicht sofort in Tränen aus, ist sie eine Hexe. Weint sie vor Schmerz, ist das vom Teufel eingegeben und sie ist erst recht eine Hexe.
Zweifel der Rechtsgelehrten
Erst im Jahre 1737 wagten es Rechtsgelehrte bescheidene Zweifel auszusprechen, in dem sie sich auf die Autorität von Ärzten beriefen und erklärten, dass das Übermaß der Folterqual eine Tränenergießung verhindere.
 
 
Zurück zur Seite der Hexenproben
zurück zur letzten aufgesuchten Seite
Zurück zum Inhaltsverzeichnis von unserer Seite INFO-Hexenverfolgung.
 
 
( Copyright ) Das Hexenbad e.V.

 

Datenschutzerklärung