Das Hexenbad e.V.
  Info-Hexenverfolgung
 
Hexenproben - Die Wasserprobe
 
Am Anfang des Mittelalters wurde bereits die Wasserprobe, die weit verbreitet war, als Gottesurteil zur Wahrheitsfindung angewandt, bis Innozenz III. sie im Jahre 1215 verbat.
Es gab zwei Wasserproben, die mit heißem und die mit kalten Wasser.
Die Wasserprobe mit heißem Wasser (judicium aquae ferventis) ist vermutlich die älteste Form des Gottesurteils in Europa. Der Angeklagte musste dabei mit der bloßen Hand einen Ring oder einen kleinen Stein aus einem Kessel mit kochendem Wasser holen. Die Hand wurde hierauf in einen kleinen Sack eingebunden, den man so sorgsam versiegelte, dass an der kranken Hand nichts gemacht werden konnte.
          Nach drei Tagen wurde der Sack vor Zeugen geöffnet, und die Hand untersucht. War sie unbeschädigt geblieben, so wurde die Person für unschuldig erklärt; im andern Falle aber erkannte man sie für schuldig.
 
Die Wasserprobe mit kaltem Wasser (judicium aquae frigidae) wurde vermutlich von Papst Eugenius II. (824-827) eingeführt. Der Angeklagte wurde gefesselt und mit einem Seil in einen Teich heruntergelassen, mit folgender Gebetsformel:
 
"Lass das Wasser nicht empfangen den Körper dessen der,
vom Gewicht des Guten befreit
durch den Wind der Ungerechtigkeit empor getragen wird."
 
Sank sie unter, so galt das für einen Beweis ihrer Unschuld, und man zog sie schnell wieder herauf; schwamm sie aber oben, so wurde sie als Schuldig verurteilt. Ein Geistlicher überwacht das Gottesurteil.
          Dieser Prüfung mussten sich die angeblichen Hexen unterwerfen, deswegen nannte man sie auch die Hexenprobe.
 
Im Gegensatz zur Wasserprobe mit heißem Wasser brauchte es in diesem Fall ein "Wunder", um den Angeklagten zu überführen, durch den natürlichen Verlauf der Dinge wurde er freigesprochen.
Das Hexenbad
 
 
Das Experiment mit Wasser, daß so genannte Hexenbad, ist unter allem am meisten bekannt. Der angeklagten Person haben sie den linken Arm auf das rechte Bein gebunden und umgekehrt (s. rechts). Dann haben sie die Person mit dem Strick ins Wasser niedergelassen, z. B. in einem Fluss oder Teich. Wenn sie schwimme, war die Hexerei bewiesen, wenn sie aber ertrank, dann war ihre Unschuld bewiesen. Meistens ertrank sie dann aber. Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt werden.
 
Wasserprobe
in einem Fluss.
 
Wasserprobe
Titelblatt der Schrift
von Hermann Neuwalt
Helmstedt 1584
 
 Zurück zur Seite der Hexenproben
Zurück zum Inhaltsverzeichnis von unserer Seite INFO-Hexenverfolgung.
 

zur letzten aufgesuchten Seite

Letzte Aktualisierung am 02.06.2022
 
( Copyright ) Das Hexenbad e.V.
Datenschutzerklärung