Das Hexenbad e.V.
  Info-Hexenverfolgung
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Die fliegende Schrift !
- Flugblätter über Hexen -
 
Die Hexenverfolgung in Süddeutschland wurde durch Holzschnitt-Flugblätter, die Hexenzeitungen genannt wurden, beeinflusst. Produziert mit Hilfe der Holzschnitt-Technik, nahm häufig ein Drittel der Blattgröße große Illustrationen ein. Wer Flugblätter besaß, hängte sie stolz zuhause an Schränken, Kisten und Wänden auf. Da nur ein sehr kleiner Teil der Bevölkerung lesen konnte, waren zur Übermittlung der Botschaft die Illustrationen des Flugblattes in dieser Zeit sehr wichtig. Sehr beliebt waren Abbildungen von fremden Tieren, unbekannten Gegenständen, Ländern oder Monstern.
 
Das Flugblatt wurde in der frühen Neuzeit nicht frei verteilt, sondern verkauft. Es stellte also eine Handelsware dar, die zwar sehr viel billiger als andere Druckerzeugnisse, aber trotzdem nur für einen relativ wohlhabenden Teil der Bevölkerung, vor allem in den Städten, erschwinglich war.
 
Flugblätter über Hexen aus dem 16. und 17. Jahrhundert
Der Begriff des Flugblattes wurde erst im 18. Jahrhundert verwendet. Zunächst bezeichnete man diese Form der Publikation als „fliegende Schrift“ oder „fliegendes Blatt“.
 
Die entscheidende Weiterentwicklung des Buchdrucks im Jahr 1453 machte es möglich, die theoretischen Abhandlungen über die Existenz von Hexen in Form von Flugblättern unter das Volk zu bringen.
 
Das Flugblatt besteht aus einem einzigen, einseitig bedruckten Blatt, das sehr häufig mit einem Holzschnitt illustriert ist, wobei Bild und Text dabei eine Einheit bilden. Sie berichteten über Hexenprozesse, beschrieben die Untaten von Verurteilten und betonten, dass die bösen Weiber durch die Hinrichtung ihren gerechten Lohn bekommen hätten.
 
Die Druckerpresse warf viele Flugblätter unters Volk, auf denen gegen vermeintliche Hexen gegeifert und Regeln zu ihrer Bekämpfung vermittelt wurden. Nachfolgend ein paar Beispiele:
 
Flugblatt mit der Verbrennung einer angeblichen Hexe,
die 1531 mit dem Teufel die Stadt Schiltach verbrannt haben soll.

 
Der Teufel selbst legt Feuer !
Der Schiltacher Stadtbrand von Gründonnerstag soll der Teufel selbst, mit Beihilfe der Magd des Schultheißen Sternle, gelegen haben. Die ganze, innerhalb der Ringmauer gelegene Stadt Schiltach wurde dabei zu einem Flammenmeer. Angelblich sei die Magd sofort nach Ausbruch des Brandes auf einer „Ofengabel“ durch die Lüfte in ihre Heimat nach Oberndorf gefahren. Sie wurde dort ergriffen, gestand unter der Folter, mit dem Teufel zusammen die Stadt in Brand gesteckt zu haben und wurde als Hexe verbrannt. Innerhalb der Ringmauer Schiltachs hatten zu dieser Zeit 17 Gebäude gestanden.
 
 
 
Siehe auch den Brief des Erasmus von Rotterdam an Damião de Góis vom 25. Juli 1533 zu diesem Ereignis.
 
1533 brachte der Briefmaler Steffan Hamer in Nürnberg ein koloriertes Flugblatt mit folgendem Text  heraus, das mit einem Holzschnitt des Nürnbergers Künstlers Erhard Schön illustriert war.
 
Ein erschröcklich geschicht Vom Tewfel
vnd einer unhulden / beschehen zu Schilta bey Rotweil in der Karwochen
M.D.XXXiii Jar.
 
Newe Zeytungen geschehen drey meyl von Rotweyl da ist ein Stedlein im Hornberger tal das hayst Schylta do ist der teufel in das selbig stetlein in ein Wirts hauß kummen / ist vngefärlich drey oder vyer tag im selbingen Wirts hauß gewesen / hat daselbst angefanngen zu Trummen vnd Pfeyffen in der Stuben vnd allenthalben im Hauß man hat aber nichts sehen künden sonder so seltzam ding / der gleichen vor nie / gehoert Es sind ethlich abetewrer kummen vnnd haben in wellen beschweren do hat der Teufel angefangen zu reden sie sollen sein miessig ghen / Was sie in wellen besweren sie seyn boeser dann er / hat in gesagt was sie gethon vnnd gestolen haben. Zu letzt hat er so vil mit dem wiert geredt er soll die mayd auß dem hauß thon er well im sunst daß hauß verbrennen dann die mayd sey sein vnnd er soll ims nit auffhalten / do hat er wierdt der mayd vrlawb geben. Nach dem ist der Teufel hinweg gefaren hat zum wierdt gesagt er soll sich dar zu ruesten er well jm das hauß auff den gryenen Donerstag in der karwuchen verbrennen.
 
Darnach auff den Grienen Donerstag ist die mayd auff ein ofengabel gesessen ist in einer halben stuend zwue meyl von Rotweyl gen Schiltach in das wierds hauß auff ein hewbaren gefaren / do ist der Teuffel zu jr kummen hat ein hefelein gepracht vnd zu jr gesagt sie soll das hefelein vmschuetten so wer es gleych als brinnen / welchs so bald sie es gethon ist es als brinnent worden.
 
In dem ist sie hinweg gen Oberndorff gefaren da ist von stundan das hauß angangen vnnd das gantz Stedtlein biß ondrey kleine heußlein vngefarlich in anderhalber stund gar verbrunnen Aber vber die drey heuslein / wie sie in der vrgicht bekennt / hat der Teuffel kain gewalt gehabt. Die zway sinnd zwayer armen gesellen gewest vnd das dritt eines dabey die armen vnnd was sunst niemants hat wellen beherbergen / herberg gehabt haben. Wie solchs beschehen hat man nach jr gryffen sy gefencklich angenummen am Karfreytag zu Oberndorff / vnd daselbst am montag vor sanct Goergentag verbrent / vnd sechs vnd dreyssig artickel verlesen die sie in jrer vergycht bekent hat / fast schendtlich schröcklich vnd schedliche ding wie sie viech vnnd leut verderbt vnd schaden zugefuegt hat Achtzehen jar hat sie mit dem Teufel zugehalten vnd jhr eygen mutter hat sie es selbst gelert.
 
Soelch erschrecklich geschicht solt vns bililch zuhertzen ghen vnd zur besserung vnsers lebens raytzen / in eim rechten glauben gegen Got vnnd thetiger lieb gegen dem nechsten zuwandlen / dieweil er vns vmb vnser suendt willen so mit schroecklicher straff heymsucht / Darbey auch erlernen / wie vns Got imitten des vbels vnd der straff behueten kan / wie er auch Daniel in mitte der lewen vnd die drey kinder im feurigen ofen vnuerletzt behuet hat / damit wir auch in seiner forcht vnnd nach seinem willen wandlen / auff das er vns nit einfuer in versuechung sonder behuet vns vor vbel vnnd verleych vns nach disem leben das ewig Amen.
 
Steffan Hamer Briefmaler.
 
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Flugblatt zur Abschreckung über die Verbrennung
 von vier Personen als Hexen in Wittenberg 1540.
Der Holzschnitt, Flugblatt zeigt im Gegensatz zu vielen anderen Darstellungen von Hexenverbrennungen den Zustand nach der Hinrichtung. Die Verurteilten sind bereits tot, unter den Gerichteten liegt ein kleiner Aschehaufen, die Eichenbalken sind kaum verbrannt.
 
Besonders grausam werden die Opfer laut Zeitzeugen lebend „an Säulen gebraten“, indem sie „an Eichenpfeilern emporgesetzt, angeschmiedet und mit Feuer, wie Ziegel, jämmerlich geschmäucht und abgedörrt wurden.“

 
Weidevergiftung durch Zauberei !
 
Die alte Frau Prista Frühbottin (* ca. 1490 in Wittenberg; † 29. Juni 1540 ebenda) hatte Umgang mit Abdeckern, Knechten und dem Wittenberger Scharfrichter. Vom Rat der Stadt Wittenberg wurde sie zusammen mit ihrem Sohn Dictus (Benedikt), einem Abdeckergehilfen, der Weidevergiftung durch Zauberei beschuldigt. Sie floh nach Belzig und wurde zurück nach Wittenberg gebracht. Den Prozess vor dem Stadtgericht Wittenberg leitete Stadtrichter Ambrosius Reuther. Die Hexenprozessakten sind nicht erhalten, doch Angaben finden sich in den Kämmereirechnungen der Stadt Wittenberg.
 
Am 29. Juni 1540 wurde Prista Frühbottin gemeinsam mit ihrem Sohn Dictus hingerichtet. Ein anderer Sohn, der auch verdächtigt wurde, hieß Peter Frühbott. Er floh an der Seite des alten Wittenberger Scharfrichters Magnus Fischer aus Wittenberg, wurde in Zerbst verhaftet und dort am 2. oder 3. Juli 1540 gehängt. Der jüngste Sohn der alten Frau, Klaus Frühbott, stand bereits 14 Jahre zuvor unschuldig vor Gericht. 1540 blieb er zwölf Tage in Haft und wurde des Landes verwiesen
 
Über die Hinrichtung von Prista Frühbottin und ihrem Sohn Dictus hat Lucas Cranach d. J. 1540 als Augenzeuge einen Holzschnitt (s.o.) angefertigt mit folgenden Informationen unter dem Einblattdruck:
 
Paul. zun Rom. XIII. Die Gewaltigen oder Oberkeiten sind nicht den die gutes / sunder den die böses thun/ zufürchten / Denn sie tregt das Schwert nicht umb sonst / Sie ist Gottes dienerin/ eine Racherin vber den der böses thut. Vmb viele und manichfeldige böse missethaten willen / sind diese vier Personen / wie abgemalt / am Tage Petri Pauli mit feuer gerechtfertigt worden zu Wittenberg / Anno 1.5.40. Als nemlich ein alt Weib vber 50. jahr/ mit irem Son / der sich etwan dem Teufel ergeben / In sonderheit aber das Weib /welches mit dem Teufel gebulet / mit jm zugehalten / etliche jar/ Zauberey getrieben / Wetter gemacht / vnd auffgehalten / vnd zu mercklichen vieler armer Leut schaden vergifft Pulver gemacht / auch dasselbige andere zumachen geleret/ damit allerley Viehweide / durch sie und jre drey mithelffer vergifft / dadurch ein onzeliche menge Viehes von Ochsen / Küen / Schweinen etc. an vielen orten nider gefelt/ welche sie darnach geschunden vnd abgedeckt/ durch jren boshafftigen /verzweiffelten geitz umb eines kleinen nutz willen gesettiget/ Vnd ist diese abkunterfeiung alleine darumb geschehen / Dieweil der selbigen schedlichen Rotten noch viel vnd mehr im Land / als ettliche von Bettlern/ Schinern / Henckersknechten / auch Hirten / vmblauffen / zu abschew / vfnd das ein jtzliche Oberkeit fleissiges auffsehen bestelle / dadurch armer Leute schaden vorhut werden müge / Gott der allmechtige behüte alle Christliche hertzen/ vor des Teufels listen anschlegen und vnd anfechtungen / Amen. Psal. LXXXIII. Sie machen listige anschlege wider dein volck / Und ratschlagen wider deine verborgene.
 
Am 30.Oktober 2013 hat der Rat der Lutherstadt Wittenberg
die Opfer der Hexenverfolgung rehabilitiert !
 
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Flugblatt von 1555,
Verbrennung von drei Hexen in Derneburg/Harz

Über diese Hexenverbrennung Anno 1555, den 01. Oktober in Derenburg, in der Grafschaft Regenstein, gibt es einen zeitgenössischen Einblattholzschnitt (s. links), von dem auch eine kolorierte Fassung existiert. Hierin siehet man - so das Fazit des Flugblattes - wie wüst der Teufel mit seinem Gift um sich sticht und wieviel Personen in wenigen Tagen ihm verfallen, wenn der Teufel sich einmal in einem Ort eingenistet hat.
 
„Ein erschroeckliche geschicht / so zu Derneburg in der Graffschafft Reinsteyn / am Hartz gelegen / von dreyen Zauberin / unnd zwayen Mannen / inn ettlichen tagen des Monats Octobris im 1555. Jare ergangen ist“ ist auf diesem Flugblatt, das in Nürnberg bei Jörg Merckel gedruckt wurde, dargestellt.
 
Zwei der Zauberei beschuldigten Frauen
fanden auf dem Scheiterhaufen den Feuertod !
 
Die Gröbische bekannte, dass sie 11 Jahre mit dem Teufel gebuhlt hat. Als man sie an die Säule auf dem Holzhaufen kettete und das Feuer entzündete, sei ihr Buhle, der Satan, gekommen und hätte sie, für jedermann ersichtlich, in die Lüfte davongeführt.
          Zwei Tage später, am 3. Oktober 1555, sollen die beiden verbrannten Frauen „bede eytel fewrig“ nach Derenburg zurückgekehrt sein und im Gießlerschen Haus um das Feuer getanzt haben. Den Mann der Gießlerschen hätten sie so grob aus der Tür seines Hauses gestoßen, dass dieser sich vor den Augen seiner Nachbarn zu Tode stürzte.
          Am 12. Oktober 1555 wurde der Mann der Gröbischen, wegen Unzucht und Ehebruch mit der Schwester seiner hingerichteten Frau,  mit dem Schwert hingerichtet.
          Wiederum zwei Tage später, am 14. Oktober 1555 wurde eine dritte Frau, „die Serckschen genannt“, wegen Giftmord und Schwellen- und Viehzauber verbrannt. Der Serckschen war vorgeworfen worden, dass sie der Frau des Halberstädter Stiftshauptmann Achatius von Veltheim „vergeben hate“ und einem Mann in Derenburg eine Kröte unter die Schwelle gegraben hätte. Der Mann sei daraufhin lahm geworden und hätte Fieber bekommen.
 
Der Holzschnitt bildet diese Ereignisse ab. Der in mehreren Exemplaren erhaltende Druck, einer der frühesten zu diesem Thema, nimmt auf die im Hexenhammer genannten Bestandteile der Hexerei Bezug und zeigt damit dessen Wirkung an.
 
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Flugblatt von 1587
"Prozess gegen Walburga Haussmännen".
Dieses Flugblatt wurde von einem anonymen Drucker in der Newe Zeytung veröffentlicht. Dies war ein Holzschnitt-Flugblatt, eine sogenannte Hexenzeitung, die typisch waren für die Hexenverfolgung in Süddeutschland.
 
Über den  Hexenprozess gegen Walpurga Hausmännen gibt es mehrere Kopien ihres Geständnisses in den Archiven der Region. Ihr Geständnis war so sensationell, dass der Stadtschreiber von Dillingen Dritten Einblick in die Prozessakten gewährte und so Prozessdetails nach außen drangen. Auch ein Korrespondent des Augsburger Handelshauses Fugger publizierte eine Abschrift davon in der Fuggerzeitung. Der Fall Walpurga Hausmännin erregte viel Aufmerksamkeit und wurde weithin bekannt

 
Anklage der Hexerei, des Vampirismus und des Kindesmords !
 
1587 wurde in der deutschen Stadt Dillingen die verarmte langjährig verwitwete Hebammen Walpurga Hausmännen  (60) der Hexerei, des Vampirismus und des Kindesmords,  unter der Aufsicht des Augsburger Bischofs Marquard vom Berg, angeklagt. Sie hat durch Zauberei den Tod von 40 Kindern verursacht, wobei aber einige Todesfälle zwölf Jahre zurücklagen.
 
Walpurgas unter Folter erfundenes Geständnis war stilbildend für die Hexengeständnisse der darauffolgenden Verfolgungswellen. Sie gesteht unter fortgesetzter Folter immer detaillierter eine sexuelle Beziehung mit einem Teufel mit Ziegenbeinen, der sie sogar nachts während der Haft besuchte.
 
Ihr Geständnis lautet zusammengefasst wie folgt:
 
Als sie vor 31 Jahren Witwe wurde, habe sie zusammen mit einem Knecht Korn geschnitten. Mit diesem habe sie abgemacht, bei ihr noch in der gleichen Nacht Unkeuschheit zu treiben. Jedoch sei abends nicht der Knecht, sondern der böse Geist in Gestalt und Kleidung des Knechts erschienen. Erst nachdem sie mit dem Teufel Unzucht getrieben hat, habe sie dessen Geisfuß bemerkt. Der Buhlteufel habe sie verlassen, als sie den Namen Jesus genannt habe.
 
Als ihr Buhlteufel sie in der nächsten Nacht erneut besuchte, habe er ihr Schutz vor Armut versprochen und sie habe den Teufelspakt mit ihrem Blut unterschrieben. Da sie nicht schreiben könne, habe der Buhlteufel ihr die Hand geführt. Sie sei nachts mit ihrem Buhlteufel auf einer Gabel (vermutlich einer Mistgabel) ausgefahren und habe bei einer Teufel-Zusammenkunft den großen Teufel kennengelernt. Sie habe roten und weißen Wein getrunken, oft gebratene, unschuldige Kinder, jedoch kein Salz gegessen.
 
Unter Folter gab sie an, bei ihrer Arbeit als Hebamme 40 Kinder, davon viele ungetauft, entweder mit Federlins Salbe ermordet oder erdrückt zu haben und einem Kind das Blut ausgesaugt zu haben. Die 40 Kinder und einige Erwachsene, werden alle minutiös mit Namen und Art und Weise, wie sie von Walpurga angeblich zu Tode gebracht worden sind aufgezählt.
 
Walpurga Hausmännin wurde unter dem Augsburger Bischof Marquard am 02.09.1587 zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Ihr Eigentum wurde konfisziert. Die sadistischen Tortouren, die sie auf dem Weg zur Hinrichtungsstätte erdulden musste, wurden im Urteil genau beschrieben:
"Auf dem Weg zur Richtstätte sollte der Karren auf dem sie gebunden war fünfmal angehalten werden und ihr Leib mit einer Zange gerissen werden. Das erste Mal vor dem Rathaus wurde ihre linke Brust und ihr rechter Arm mit dem glühenden Eisen gerissen, das zweite Mal unter dem Tor ihre rechte Brust, das dritte Mal beim Mühlbach ihr linker Arm und das vierte Mal an der Richtstätte die linke Hand. An der Richtstätte wurde ihr die rechte Hand, mit der sie den Eid als Hebamme geschworen hatte, abgeschlagen, anschließend wurde sie bei lebendigem Leib auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Walpurga Hausmännins Asche sollte in einen Fluss gestreut und nicht beerdigt werden."
 
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Flugblatt von Georg Kreß, Augsburg 1591
 
Fragliche Massenverfolgung im Herzogtum Jülich, Kaiserswerth und Westfalen von Frauen, die sich in Wölfe verwandelt haben sollen. Dies wurde überliefert durch folgenden Einzeldruck:
 

Hier wird berichtet, dass der Teufel im Fürstentum Jülich und in Weilern sein Unwesen treibe, so dass sich Mädchen und Frauen in Wölfe verwandelten, die schließlich Menschen und Tiere töteten. So seien sechs Männer von Jülich aus unterwegs gewesen, die von Wölfen, die ihnen das Hirn und Herz ausrissen, getötet wurden. In einem Ort Ostmillich bei Jülich sei ein Ferkel von den Wölfen gerissen und auch Knaben getötet worden. Auch auf weitem Feld bei Kaiserwerth hat man von Wölfen gehört, und ebenso hätten sie im Westphaler Land ihre schrecklichen Taten vollbracht.
 
Nachricht von 85 Frauen als Werwölfe !
 
Dieses Flugblatt erschien 1591 in Augsburg bei Georg Kress und berichtete, das in einem Dorf in der Nähe der Stadt Jülich 85 Frauen verbrannt wurden seien, weil sie, in Wolfsgestalt verwandelt, viele Männer, Knaben und Vieh umgebracht hätten. Ihr Unwesen betrieben sie, wie es im Text des Flugblattes heißt, weit über dieses Herzogtum hinaus. So sollen sie auf einem Feld bei Kaiserswerth und sogar im Herzogtum Westfalen gesichtet worden sein. Als Überschrift war folgendes zu lesen:
 
Erschröckliche und zuvor nie erhörte newe Zeitung/ welcher massen im Landt zu Gülch uber dreyhundert Weibspersonen/mit dem Teuffel sich verbunden/ in wolffs gestalt sich verwandlen können/ und wie vil Männer/Knaben und vichs sie umgebrachtn haben/deren dann auf den 6. tag May/im Jar 1591 zu Ostmilich/ zwo Meil von Gülch/85. Mit dem Fewer gestrafft worden sein/ Allen fromen Frauwen vnd Mägden zur Warnung und Exempel in Truck verfast.
 
Dieses Flugblatt wurde sehr häufig veröffentlicht, um Bücher über Hexenprozesse zu illustrieren, zumeist wurde jedoch nur die bildliche Darstellung abgedruckt und nicht der dazugehörige Text. Hier ein Auszug dieses Textes:
 
Als wie die rechten Wölff so hatt
Bringt auff die weiß zusammen bald
Mehr dann dreyhundert Jung und alt
Von Mägden beydes und von Frawen
Auff einer weysen grühnen Auen
Macht das sie sich zun selben stunden/
Zu ihm versprochen und verbunden/
Und gelobten Jammer Angst und noth/
Zu stiften/ auch vol gar den Todt
Under den Menschen anzurichten/
Auff solchs versprechen und verpflichten
Gab der böse Geist jeder besonder
Ein Natterbalg mit disem wunder/
So bald sie den umbgürten theten/
Wolfsart und gestalt sie an ihn hetten.
Wann Sie die von in legten nider
So wurden sie zu Menschen wider.
Vill seltsam unerhörter sachen/
Man lange Zeit hat kund thon machen
Noch hört man nie dergleichen sagen
Wie biß so längst sich zugetragen.
In dem Gülichschen Fürstenthumb/
In Messen etilichen herumb/
Hat sich der Teuffel aufgemacht/
Und disen gschwinden list erbaett?/
Ettliche Weiber rede Er an/
So sie ihm wollen und reihan
Verpflichtet und gehorsam sein
Und Sie verbinden ihm allein/
So wollt er solche Kunst sie lehren
Das sie sich möchten offt verkehren
In Wolffs gestalt/ mit Sterck und art.
 
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Quellen:
 
www.dtv.de/
www.de.wikipedia.org/wiki/Hexenverbrennung_in_Derenburg
www.graf-von-katzenelnbogen.de/neumarktiopf.html
www.historicum.net/no_cache/de/persistent/artikel/930/(27.12.2014)
Buch von Ralf Bernd Herden: Roter Hahn und Rotes Kreuz – Seite 41
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Letzte Aktualisierung am 31.05.2022
 
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