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Hexenverfolgung
In der Welt gibt es in allen Kulturen schon seit Jahrhundertendie Vorstellung von Hexen und Magiern und fast eben so lange gibt es die Hexenverfolgung. Ein Hexenbild bildete sich doch erst im Spätmittelalter heraus, welches schließlich in England im 14. Jahrhundert zu den grauenhaften Hexenverfolgung führte.
 
Erst zum Ausgang des Mittelalters kam es zum eigentlichen Ausbruch der Hexenverfolgungen durch die berechtigte Hexenbulle "Summis desiderantibus affectibus" von Papst Innozenz VIII. (1484-1492).
 
An dieser Entwicklung waren die gelehrten Dominikanerinquisitoren Heinrich Kramer(lat. Henricus Institoris) und Jakob Sprenger maßgeblich beteiligt. Heinrich Kramer, der seit 1479 das Amt eines Inquisitors von Oberdeutschland inne hatte, bat den Papst um Hilfe, da sie bei deutschen Fürsten, Bischöfen und Stadtregierungen auf Unverständnis und Ablehnung stießen. Diese Bitte stieß sofort auf offene Ohren und Papst Innozenz VIII. (1484 - 1492) erließ am 5. Dezember 1484 die "Hexenbulle". Er erklärt in dieser Bulle Hexerei zur Realität und legitimiert somit die darauf folgende Hexenverfolgung. Es war ein Gesetz gegen Zauberei beiderlei Geschlechts in den Bischoftürmen Köln, Mainz, Salzburg und Trier. Er setzte hierfür die Inquisitoren Sprenger und Institoris ein.
 
Der Höhepunkt der Hexenjagd lag in Europa zwischen 1560 und 1630. Die Hexenverfolgung von ca. 1450 - 1792 (europaweit) forderte Millionen von Opfern, von denen aber nur 200.000 schriftlich festgehalten wurden. 1735 wurde die Hexenverfolgung in England abgeschafft.
 
Die letzte deutsche Hexenvernichtung ereignete sich 1775 in Kempten. Am 4. April 1775 wird im Stift Kempten im Allgäu "Anna Schwegelin" wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft, als letzte Hexe in Deutschland, der Prozess gemacht und die letzte europäische Hexe "Anna Göldi" wurde 1782 in Glarus (Schweiz) geköpft.

Es war nicht immer die "typische" Hexe, die diesem Wahn zum Opfer fiel. Auch gab es einen ewig wiederkehrenden Teufelskreis von Anklage und Vorwürfen, Hexenproben, Folter, Geständnis, bis hin zur Angabe von Mitschuldigen, was schließlich zu einer Wiederholung des Kreislaufs führte, aus dem es kein Entrinnen gab.

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Letzte Aktualisierung am 06.05.2022
 
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