Die Feuerprobe war, wie andere Gottesurteile, bereits bei den Germanen, bei den Angelsachsen und den Wikingern üblich und gehörte auch zu den Hexenproben des Mittelalters, wodurch die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten festgestellt wurde. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Folter, deren Zweck es war, einen Angeklagten zum Geständnis zu bringen.
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Ursprünglich musste sich der Angeklagte dabei mit nacktem Gesäß auf das Feuer setzen. Wenn die Haut nicht verletzt wurde, war der Beschuldigte unschuldig. Später traten auch andere Varianten auf:
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Als Unschuldsbeweis galt dabei das Nichtentstehen oder schnelle Abheilen von Brandmalen. Vom Verdacht gereinigt galten auch jene, die in einem wachsgetränkten Hemd einen flammenden Holzstoß durchquerten, ohne das Wachs zu Boden tropfte oder das Hemd Feuer fing.
Drei Tage später wurden Hände und Füße begutachtet. Wenn der Angeklagte dabei unverletzt blieb, oder wenn seine Verletzung nicht eiterte, galt seine Unschuld als erwiesen, im anderen Fall wurde er bestraft.
Wie andere Gottesurteile verschwand auch die Feuerprobe im zwölften und dreizehnten Jahrhundert und wurde durch säkulare Gerichtsbarkeit ersetzt.
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