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Hexenproben - Die Wiegeprobe
 
Eine weitere Methode war die "Wiegeprobe". Die als Hexe bezichtigte Frau wurde hierbei auf eine Waage gestellt und durfte nicht mehr als 5 kg wiegen, da sie ja auch fliegen konnten und auf dem Wasser wie Holz schwämmen (siehe Hexenbad). Dieses geringe Gewicht kam nach Ansicht der damaligen Menschen daher, dass die Hexe ihr "Innerstes" (ihre Seele) an den Teufel verloren hätte.
 
 
Wenn sie aber weniger wog, kam es zur Anklage. Doch wenn sie mehr wog, beschuldigte man sie, die Waage durch die Macht des Teufels verhext zu haben. So wurde die Besagte fast immer angeklagt und verurteilt.
Je nach Region wurde die Wiegeprobe aber verschieden angewandt. So wurde z.B. ein "göttliches" Gewicht bestimmt - etwa einen heiligen Relikt aus der Kirche. Mit einer riesigen Waage wurde nun dieses Gewicht mit dem der Hexe ausgewogen. War die Hexe gleich schwer, so war ihre Unschuld bewiesen. In anderen Orten war eine Hexe je nachdem, ob sie schwerer oder leichter war wie der ausgewählte Gegenstand schuldig oder unschuldig.
 
Es ist allerdings auch bekannt, dass in einigen aufgeklärteren Regionen Beschuldigte sich ein entlastendes Gutachten über ein normales menschliches Gewicht holen konnten, welches von der Gerichtsbarkeit durchaus anerkannt wurde.
 
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